AGB & Buchungsbedingungen
Diese Seite fasst die wesentlichen Rahmenbedingungen für Angebote und Buchungen von The Jetset Society zusammen. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, die Buchungsbestätigung und die schriftlich vereinbarten Details.
Was hier geregelt wird
The Jetset Society bietet keine lose Musiker:innen-Buchung, sondern eine professionelle Gesamtlösung aus Live-Musik, Vorbereitung, Technik, Logistik und Ablaufabstimmung.
Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn Angebot, Termin, Besetzung, Leistungsumfang, Ort, Zeiten und Honorar schriftlich bestätigt wurden.
Die vereinbarte Leistung kann Live-Auftritt, musikalische Vorbereitung, Repertoireabstimmung, Technik, Aufbau, Soundcheck, Abbau, Logistik und Koordination umfassen.
Termin, Besetzung, Technik und Vorbereitung werden für den vereinbarten Rahmen reserviert. Änderungen, Storno oder Verlängerungen werden transparent geregelt.
1. Geltungsbereich
Diese Buchungsbedingungen gelten für Angebote, Buchungen und Leistungen von The Jetset Society, soweit im individuellen Angebot oder in einer schriftlichen Buchungsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
Sie richten sich an Privatkund:innen, Unternehmen, Veranstalter:innen, Agenturen, Wedding Planner, Eventplaner:innen, Locations und sonstige Auftraggeber:innen, die The Jetset Society für Hochzeiten, Firmenfeiern, Bälle, Galas, Partys, Weihnachtsfeiern, Dinner-, Jazz-, Lounge- oder Hotel-Events buchen.
2. Anfrage, Angebot und Zustandekommen der Buchung
Anfragen über Website, E-Mail, Telefon, WhatsApp oder persönliche Empfehlung sind zunächst unverbindlich. Für eine sinnvolle Einschätzung benötigen wir insbesondere Datum, Ort, Eventart, Gästezahl, gewünschten Zeitraum, Musikphasen und technische Rahmenbedingungen.
Auf Basis der Eckdaten wird ein individuelles Angebot erstellt. Es beschreibt Besetzung, Leistungsumfang, Spielzeit, Technik, Honorar, Zahlungsmodalitäten und weitere Rahmenbedingungen.
Eine Buchung kommt erst zustande, wenn das Angebot schriftlich angenommen und von The Jetset Society bestätigt wurde. Bis dahin besteht keine verbindliche Reservierung des Termins oder der Musiker:innen.
Änderungen bei Ort, Spielzeit, Ablauf, Gästezahl, Technik, Besetzung oder Leistungsumfang können eine neue Kalkulation erforderlich machen.
3. Leistungsumfang und Paketlogik
Der Preis einer professionellen Liveband besteht nicht nur aus der sichtbaren Spielzeit am Abend.
Live-Auftritt in der vereinbarten Besetzung, Standardrepertoire und musikalische Umsetzung der vereinbarten Eventphasen.
Musikwünsche, No-Go-Songs, Hochzeitstanz, Setplanung, Ablaufabstimmung und Kommunikation mit Kund:innen, Planungsteam oder Location.
Je nach Angebot Ton- und Lichttechnik, Mikrofone, Monitoring, Aufbau, Soundcheck, Abbau, Transport, Fahrzeit und organisatorische Koordination.
Welche Leistungen konkret enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen oder nach Vereinbarung ergänzt.
4. Preise, Zahlungsmodalitäten und Anzahlung
Die Preise richten sich nach Besetzung, Spielzeit, Anwesenheitszeit, Technik, Eventart, Location, Anfahrt, Logistik, Termin, Ablauf und gewünschtem Leistungsumfang. Eine erste Orientierung finden Sie auf der Seite Preise & Kosten.
Zahlungsmodalitäten, Anzahlungen und Restzahlungen werden im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegt. Rechnungen werden an die im Buchungsprozess bekannt gegebenen Daten ausgestellt.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Zusatzleistungen, Verlängerungen, zusätzliche Technik, weitere Spielorte, Sonderarrangements, Nächtigungen, Parkkosten, Maut oder besondere Logistik als gesondert zu kalkulierende Leistungen.
5. Technik, Aufbau, Soundcheck und Ablauf
Die Band benötigt ausreichend Zeit für Anlieferung, Aufbau, Soundcheck und technische Einrichtung. Der genaue Zeitplan wird mit Kund:innen, Location oder Technikpartner abgestimmt.
Auftraggeber:innen sorgen dafür, dass der vereinbarte Spielbereich zugänglich ist und notwendige Voraussetzungen wie Strom, Platz, Zufahrt, Parkmöglichkeit, Wetterschutz und Ansprechpartner:innen vor Ort gegeben sind.
Trauung, Agape, Empfang, Dinner, Outdoor-Bereich oder zweite Räume können zusätzliche Technik, Umbauzeit, Personal oder eine zweite Anlage erforderlich machen.
The Jetset Society passt sich dem Ablauf Ihrer Veranstaltung so gut wie möglich an. Bitte beachten Sie jedoch, dass der vereinbarte Leistungszeitraum und das Honorar bei veranstaltungsbedingten Verzögerungen grundsätzlich unverändert bleiben.
6. Musikwünsche, Sonderwünsche und Zusatzleistungen
Musikwünsche, No-Go-Songs und besondere Programmpunkte werden im Rahmen der musikalischen Abstimmung berücksichtigt, soweit sie zur Besetzung, zum Ablauf und zum vorhandenen Repertoire passen.
Neueinstudierungen, individuelle Arrangements, Transkriptionen, spezielle Firmenjingles, Gastmusiker:innen, zusätzliche Proben, zweite Tonanlagen, zusätzliche Mikrofone, Outdoor-Setups oder besondere Showelemente können als Zusatzleistungen vereinbart werden.
Verlängerungen am Veranstaltungstag sind nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung möglich. Ein Anspruch auf spontane Verlängerung besteht nicht.
7. Ausfall, Ersatzmusiker:innen und höhere Gewalt
Bei Krankheit oder unvorhersehbarem Ausfall einzelner Musiker:innen bemüht sich The Jetset Society um professionelle Ersatzmusiker:innen, um die vereinbarte Leistung bestmöglich zu erfüllen.
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, schwerer Krankheit, Unfällen, Naturereignissen, sicherheitsrelevanter Umstände oder anderer nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, wird eine sachgerechte Lösung im Rahmen der konkreten Buchungsvereinbarung gesucht.
8. Stornierung und Rücktritt
Da Termin, Besetzung, Vorbereitung, Technik und organisatorische Ressourcen für eine Buchung reserviert werden, sind Stornierungen nicht mit einer unverbindlichen Anfrage gleichzusetzen.
Stornierungsbedingungen, mögliche Stornokosten und einbehaltene Anzahlungen richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung, dem vereinbarten Leistungsumfang und der konkreten Buchungsvereinbarung.
Die genauen Stornoregeln sollten in der finalen Buchungsvereinbarung klar und transparent ausgewiesen werden.
9. AKM, Genehmigungen und Veranstalterpflichten
Bei öffentlichen Veranstaltungen können Aufführungslizenzen, AKM-Gebühren, behördliche Genehmigungen, Sperrstunden, Lärmschutzauflagen oder sonstige Veranstalterpflichten relevant sein.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegen solche Genehmigungen und Abgaben im Verantwortungsbereich der Veranstalter:innen bzw. Auftraggeber:innen.
10. Fotos, Videos und Referenzen
Fotos, Videos oder Referenznennungen von privaten Veranstaltungen werden nur im Rahmen der jeweiligen Zustimmung verwendet. Bei öffentlichen oder geschäftlichen Veranstaltungen können individuelle Vereinbarungen zur Nutzung von Bildmaterial, Logos oder Referenzen getroffen werden.
11. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte unberührt. Maßgeblich sind die individuell schriftlich vereinbarten Buchungsdetails.